Bürgergeld wird abgeschafft: Was die neue Grundsicherung ab Juli 2026 für deinen AVGS bedeutet
Der 5. März 2026 war ein historischer Tag für die deutsche Sozialgesetzgebung. Der Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit die Abschaffung des Bürgergelds beschlossen — und damit eine der größten Sozialreformen der letzten Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli 2026 tritt die neue Grundsicherung in Kraft.
Der AVGS bleibt. Er bleibt sogar wichtiger denn je. Aber der Weg dorthin und die Rahmenbedingungen rund um seine Einlösung verändern sich spürbar.
Was der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen hat
Nach monatelangen politischen Debatten hat der Bundestag das „Gesetz zur Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ verabschiedet. Es ist das formelle Ende des Bürgergelds.
Die Kernpunkte der Reform:
- Das Bürgergeld wird umbenannt und inhaltlich umgebaut zur neuen Grundsicherung
- Fordern steht wieder gleichrangig neben Fördern
- Sanktionen werden deutlich verschärft — bis hin zur vollständigen Leistungskürzung (100 %)
- Mitwirkungspflichten werden erweitert und konkreter gefasst
- Die Karenzzeiten bei Wohnkosten und Vermögen werden verkürzt
- Digitale Meldepflichten werden eingeführt
- Die Eingliederungsvereinbarung wird durch einen verbindlicheren Kooperationsplan mit Rechtswirkung ersetzt
Die Leistungshöhe bleibt zunächst konstant. Der AVGS bleibt als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik vollständig erhalten.
Was sich konkret ab dem 1. Juli 2026 ändert
Sanktionen bis zu 100 Prozent
Wer wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt — Termine nicht wahrnimmt, zumutbare Arbeit ablehnt oder Maßnahmenbesuche ohne Entschuldigung verpasst — dem können die Leistungen für bis zu drei Monate um bis zu 100 Prozent gekürzt werden. Bei einem erstmaligen Verstoß bleibt es bei 30 Prozent.
Verschärfte Mitwirkungspflichten
- Eigeninitiative dokumentieren: Bewerbungsbelege, Absagen, Kontaktaufnahmen
- Kooperationsplan unterzeichnen mit klaren Zielen, Zeitrahmen und Verpflichtungen
- Maßnahmenteilnahme ist Pflicht — Fehlzeiten ohne Grund werden gemeldet
Verkürzung der Karenzzeiten
Karenzzeiten für Wohnkosten und Vermögen werden von einem Jahr auf sechs Monate halbiert. Wer nach einem halben Jahr noch im Bezug ist, muss sein Vermögen früher einsetzen und höhere Wohnkosten selbst tragen.
Neue digitale Meldepflichten
Termine per Videoschalte oder App sind ab Juli verpflichtend möglich. Verpasste digitale Termine gelten wie verpasste Präsenztermine — die Sanktionsregeln greifen gleichermaßen.
Die neuen Regeln gelten auch für laufende Leistungsbezüge. Wer bereits Grundsicherung bezieht, ist ab 1. Juli automatisch unter den neuen Bedingungen — ohne neue Antragstellung.
Der AVGS bleibt — keine Panik
Der AVGS ist im SGB III verankert — nicht im SGB II. Die Reform des Bürgergelds berührt die rechtliche Grundlage des AVGS nicht direkt. Das ist der entscheidende Punkt, den viele missverstehen.
Was sich nicht ändert:
- Du kannst weiterhin einen AVGS beantragen
- Anerkannte Träger können weiterhin Gutscheine einlösen
- Die Förderbereiche bleiben unverändert
- Die maximale Förderdauer bleibt bestehen
Der AVGS basiert auf § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Das SGB III wird durch die Bürgergeld-Reform nicht geändert.
Warum AVGS-Coaching jetzt sogar wichtiger wird
Nachweis der Kooperationsbereitschaft
Wenn du regelmäßig an einem zertifizierten Coaching teilnimmst, dokumentiert der Träger deine Anwesenheit und Fortschritte. Diese Dokumentation dient dir als konkreter Beleg aktiver Kooperation gegenüber dem Jobcenter.
Qualifikation als Schutz vor dem Niedriglohnsektor
Wer sich über ein AVGS-Coaching qualifiziert, hat eine stärkere Argumentation gegen Arbeit unterhalb der eigentlichen Qualifikation. Das Jobcenter kann zumutbare Arbeit nicht unbegrenzt erzwingen — wenn eine laufende Qualifizierungsmaßnahme nachgewiesen ist.
Coaching erhöht die Vermittlungsquote
Teilnehmende an Aktivierungsmaßnahmen werden nachweislich schneller und in besser passende Stellen vermittelt. In einer Zeit, in der Sanktionen realer werden, ist das kein Nice-to-have mehr — sondern eine Schutzstrategie.
Zeitleiste: Was wann in Kraft tritt
Bundestag beschließt die Reform — Verabschiedung des „Gesetzes zur Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ mit deutlicher Mehrheit.
Übergangsphase beginnt — Jobcenter informieren Leistungsempfänger über die neuen Regeln, Kooperationspläne werden vorbereitet.
Neues Gesetz tritt vollständig in Kraft — Alle neuen Regeln gelten ab sofort, auch für laufende Bezüge. Die neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld.
Vollständige IT-Umstellung der Jobcenter — Digitale Meldepflichten werden technisch vollständig umgesetzt, neue Softwaresysteme gehen live.
Erste Evaluierung durch das BMAS — Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht erste Zahlen zur Wirksamkeit der Reform.
FAQ: Die 5 häufigsten Fragen zur Reform
Verliere ich meinen AVGS, wenn das Bürgergeld abgeschafft wird?
Nein. Der AVGS ist im SGB III verankert und bleibt vollständig erhalten. Die Bürgergeld-Reform betrifft das SGB II — der AVGS ist davon rechtlich unabhängig. Laufende und noch einzulösende Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
Muss ich meinen laufenden AVGS jetzt schnell einlösen?
Nicht wegen der Reform — aber grundsätzlich gilt: Ein AVGS hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer (in der Regel sechs Wochen). Diese beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Löse ihn zeitnah ein, nicht weil die Reform droht, sondern weil das immer schon so war.
Kann mir das Jobcenter jetzt einfach Leistungen kürzen?
Nein, willkürlich nicht. Ein klar geregeltes Sanktionsverfahren bleibt bestehen. Sanktionen müssen schriftlich mitgeteilt werden, du hast Widerspruchsrecht, und Sanktionen sind vor dem Sozialgericht anfechtbar. Neu ist lediglich: Die Sanktionshöhe kann jetzt bis zu 100 % betragen — aber nur bei wiederholten Verstößen.
Was passiert bei unregelmäßigem AVGS-Coaching-Besuch?
Unentschuldigte Fehlzeiten in einer AVGS-Maßnahme können als Mitwirkungspflichtverletzung gewertet werden. Der Träger ist verpflichtet, Fehlzeiten an das Jobcenter zu melden. Das war vor der Reform zwar theoretisch möglich, wird aber ab Juli konsequenter gehandhabt. Nimm Coaching-Termine zuverlässig wahr.
Bekomme ich nach dem 1. Juli 2026 noch einen neuen AVGS?
Ja, selbstverständlich. Der AVGS-Antrag läuft weiter über dein Jobcenter, genau wie bisher. Es gibt keine Übergangsregelung, die das einschränkt. Im Gegenteil: Da Coaching als Mitwirkungsbeweis gilt, haben Jobcenter sogar ein Interesse daran, AVGS-Maßnahmen zu fördern.
Handlungsempfehlungen: Was du JETZT tun solltest
Fazit
Die Reform ist ein spürbarer Einschnitt in das deutsche Grundsicherungssystem. Die Rückkehr zu schärferen Sanktionen, der verbindlichere Kooperationsplan und die erweiterten Mitwirkungspflichten machen eines deutlich: Passives Abwarten wird schwieriger.
Aber das ist kein Grund zur Panik — es ist ein Grund zur Aktion. Der AVGS ist ein lebendiges, weiterhin verfügbares Instrument. Er ist sogar wertvoller geworden, weil er dir Struktur, Qualifikation und Nachweise gleichzeitig liefert. Nutze ihn.
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