Die 4 Förderinstrumente im Überblick
Das deutsche System der Arbeitsförderung bietet vier zentrale Instrumente — jedes mit eigenem Fokus, eigenen Voraussetzungen und eigenen Leistungsumfang. Hier alle vier im direkten Überblick:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS ermöglicht Arbeitslosen die Inanspruchnahme privater Maßnahmenträger für Bewerbungscoaching, Qualifizierungen und aktive Stellenvermittlung — ohne eigene Kosten.
- Wer stellt aus? Agentur für Arbeit / Jobcenter
- Anspruch ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit
- Laufzeit 3–6 Monate
- Träger-Pflicht AZAV-Zertifizierung
- Vermittlungsprämie bis 2.500 € möglich
Bildungsgutschein (BGS)
Der Bildungsgutschein finanziert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen vollständig — inklusive Lehrgangskosten, Lernmittel, Prüfungsgebühren und ggf. Fahrkosten.
- Wer stellt aus? Agentur für Arbeit / Jobcenter
- Anspruch ab sofort bei Arbeitslosigkeit
- Laufzeit bis 36 Monate
- Träger-Pflicht AZAV-Zertifizierung
- Kombinierbar mit Weiterbildungsgeld
Weiterbildungsgeld (150 €/Monat)
Ergänzendes Fördergeld für Teilnehmende an geförderter Weiterbildung. Wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld für die Dauer der Weiterbildung gezahlt.
- Wer zahlt? Agentur für Arbeit
- Voraussetzung aktiver Bildungsgutschein
- Dauer gesamte Weiterbildungszeit
- Anrechnung nicht auf ALG / Bürgergeld
- Seit Weiterbildungsgesetz 2024
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das QCG fördert Beschäftigte (nicht nur Arbeitslose) bei strukturellen Veränderungen durch Digitalisierung, KI oder Transformation — Arbeitgeber erhalten Lohnkosten-Zuschüsse.
- Zielgruppe Beschäftigte in Betrieben
- Antrag durch Arbeitgeber + Arbeitnehmer
- Zuschuss 25–100% je Betriebsgröße
- Kombinierbar mit Weiterbildungsgeld
- Besonders für KI/Digitalisierungs-Skills
Entscheidungsbaum: Welches Instrument passt zu dir?
Mit diesem Entscheidungsbaum findest du in wenigen Schritten das richtige Förderinstrument für deine Situation:
Förderinstrument-Entscheidungsbaum 2026
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Coaching, CV, LinkedIn, Vermittlung
+ 150 € Weiterbildungsgeld
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Lohnkosten-Zuschuss bis 100%
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3 Kombinations-Strategien für maximale Förderung
Das Geheimnis liegt in der Kombination. Wer die Instrumente richtig stapelt, kann innerhalb eines Jahres staatliche Förderleistungen im fünfstelligen Bereich in Anspruch nehmen:
Die Bewerbungs-Powerkombo
Erst den AVGS für professionelles Bewerbungscoaching nutzen, parallel den BGS für eine kompakte IT/Soft-Skills-Weiterbildung beantragen. Beide laufen gleichzeitig — der AVGS-Träger begleitet aktiv bei der Jobsuche.
Die Neustart-Strategie
BGS für eine 6–12 Monats-Umschulung (z. B. IT, Pflege, Logistik) + Weiterbildungsgeld während der gesamten Laufzeit. Nach Abschluss sofort AVGS für gezielte Vermittlung in den neuen Beruf beantragen.
Die Transitions-Strategie (für Beschäftigte)
QCG beim Arbeitgeber beantragen für KI/Digitalisierungs-Weiterbildung. Arbeitgeber erhält Lohnkostenzuschuss bis 100%. Mitarbeiter bekommt zusätzlich Weiterbildungsgeld 150 €/Monat ohne Kürzung des Gehalts.
Ab Juli 2026: 5 Änderungen durch die neue Grundsicherung
Mit dem zum 1. Juli 2026 geplanten Inkrafttreten der Grundsicherungsreform (Nachfolger des Bürgergelds) ändern sich fünf wichtige Aspekte der Förderung:
Der Regelsatz der neuen Grundsicherung wird inflationsbereinigt angepasst. Gleichzeitig werden die Bedarfsstufen für Alleinstehende, Paare und Bedarfsgemeinschaften neu strukturiert. Wer aktiv an Fördermaßnahmen teilnimmt, erhält einen Bonus-Satz von bis zu 75 €/Monat zusätzlich.
Direkte Auswirkung auf BGS + WeiterbildungsgeldLeistungsberechtigte müssen Förderangebote wie AVGS oder BGS aktiver annehmen. Ablehnung ohne triftigen Grund kann zu temporären Leistungsminderungen führen. Die Kulanzregeln des Bürgergelds (Vertrauenszeit 6 Monate) entfallen.
Betrifft: Alle Leistungsempfänger im SGB IIDie Bundesagentur für Arbeit führt ein einheitliches digitales Förder-Konto ein. Alle bewilligten Maßnahmen (AVGS, BGS, Weiterbildungsgeld) sind dort einsehbar — inklusive Restlaufzeit, genutzter Beträge und anstehender Termine.
Neue: jobcenter-digital.de ab Q3 2026Neu: Wer länger als 4 Wochen arbeitslos ist und einen AVGS-Antrag stellt, hat Rechtsanspruch auf Ausstellung innerhalb von 10 Werktagen. Bisher war die Ausgabe im Ermessen des Vermittlers. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Antragsteller erheblich.
AVGS wird Pflichtleistung (§ 45 SGB III neu)Das Weiterbildungsgeld wird von 150 € auf 200 € pro Monat erhöht. Für Teilnehmende an Umschulungen über 12 Monate gilt ein erhöhter Satz von 250 €/Monat ab dem 7. Monat. Die Nicht-Anrechenbarkeit auf ALG und Grundsicherung bleibt bestehen.
+50 €/Monat = bis +600 €/Jahr mehr FörderungDein persönlicher 5-Schritte-Aktionsplan
So gehst du konkret vor — vom ersten Gespräch bis zur Vermittlung:
▶ Dein Förder-Fahrplan: 5 Schritte zum Erfolg
Status prüfen
Arbeitsvermittler-Termin vereinbaren — Arbeitslos-Meldung, Anspruch auf ALG I/II klären
Ziel definieren
Klare Antwort: Bewerbung aktiv unterstützen oder neue Qualifikation aufbauen?
Instrumente beantragen
AVGS und/oder BGS formell beantragen, Träger aus KURSNET-Datenbank auswählen
Kombination nutzen
Weiterbildungsgeld zusätzlich beantragen — kommt automatisch bei BGS-Maßnahmen
Aktiv bleiben
Fortschritte dokumentieren, Gutschein vor Ablauf einlösen, Verlängerung rechtzeitig anfragen
Vergleichstabelle: Alle 4 Instrumente auf einen Blick
| Kriterium | AVGS | Bildungsgutschein | Weiterbildungsgeld | QCG |
|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Arbeitslose, Arbeitsuchende | Arbeitslose, Arbeitsuchende | BGS-/QCG-Teilnehmende | Beschäftigte im Betrieb |
| Max. Förderung | bis 5.000 € | bis 10.000 € | 150–200 €/Monat | bis 100% Lohnkosten |
| Antrag bei | Agentur / Jobcenter | Agentur / Jobcenter | Agentur (auto.) | Arbeitgeber + Agentur |
| AZAV-Zertifizierung nötig | ✓ Ja | ✓ Ja | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Anrechenbar auf ALG/Bürgergeld | ✗ Nein | ✗ Nein | ✗ Nein | — Nicht relevant |
| Mit AVGS kombinierbar | — selbst | ✓ Ja | ✓ Ja | — separat |
| Online-Maßnahmen möglich | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Vermittlungsprämie | ✓ bis 2.500 € | ✗ Nein | ✗ Nein | ✗ Nein |
| Gültigkeitsdauer | 3–6 Monate | bis 36 Monate | Dauer der Maßnahme | Dauer der Weiterbildung |
| Eigenbeteiligung | ✗ Keine | ✗ Keine | ✗ Keine | Arbeitgeber-Anteil je nach Größe |
Die 6 häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest
Gutschein zu spät einlösen
AVGS-Gutscheine haben eine Befristung von 3–6 Monaten. Wer zu lange wartet, riskiert, dass der Gutschein abläuft. Lösung: Sofort nach Ausstellung Träger kontaktieren und Maßnahme starten.
Nicht-AZAV-zertifizierte Träger wählen
Nur AZAV-zertifizierte Träger können AVGS und BGS abrechnen. Lösung: Immer zuerst AZAV-Zertifikat des Anbieters prüfen — steht auf deren Website oder im KURSNET-Portal.
Weiterbildungsgeld vergessen zu beantragen
Viele denken, es läuft automatisch. Das Weiterbildungsgeld muss aktiv beantragt werden — auch wenn der BGS bereits genehmigt ist. Lösung: Immer parallel beantragen.
Kombination ohne Absprache starten
Wer eigenständig AVGS + BGS kombiniert, ohne Rücksprache mit dem Jobcenter, riskiert Bewilligungsprobleme. Lösung: Immer erst Absprache, dann Beantragung.
Qualität des Trägers ignorieren
AZAV-Zertifizierung bedeutet nicht automatisch Qualität. Manche Anbieter liefern minderwertige Coaching-Leistungen. Lösung: Bewertungen prüfen, Probeberatung einfordern, Referenzen anfragen.
QCG-Chance als Beschäftigter nicht nutzen
Viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber QCG für sie beantragen kann. Lösung: Aktiv beim Arbeitgeber nachfragen, ob QCG-Förderung für die eigene Stelle beantragt werden kann.
7 häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich AVGS und Bildungsgutschein gleichzeitig haben? ⌄
Grundsätzlich ja — wenn beide Instrumente verschiedene Zwecke haben. Der AVGS deckt Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen ab, der BGS hingegen formale Weiterbildungen. Die gleichzeitige Nutzung ist möglich, bedarf aber der ausdrücklichen Genehmigung durch deinen Arbeitsvermittler.
Praktisch: AVGS für Bewerbungscoaching + BGS für eine Online-Weiterbildung in Projektmanagement — das ist eine klassische und oft genehmigte Kombination.
Wie lange ist ein AVGS gültig und kann er verlängert werden? ⌄
Ein AVGS ist in der Regel 3 bis 6 Monate gültig. Die genaue Laufzeit steht auf dem Gutschein selbst. Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert. Wichtig: Die Verlängerung muss vor Ablauf beantragt werden, nicht danach.
Wenn du nach Ablauf des AVGS noch arbeitslos bist, kann ein neuer AVGS ausgestellt werden — das ist kein Problem. Manche Vermittler stellen neue AVGS-Typen aus (z. B. Typ C für Langzeitarbeitslose nach 12 Monaten).
Bekomme ich das Weiterbildungsgeld (150 €) auch bei Online-Kursen? ⌄
Ja! Das Weiterbildungsgeld wird unabhängig vom Format der Weiterbildung gezahlt — also sowohl bei Präsenz- als auch bei Online-Kursen, sofern die Maßnahme über einen gültigen Bildungsgutschein finanziert wird.
Voraussetzung ist, dass der Online-Kurs von einem AZAV-zertifizierten Träger angeboten wird und der BGS ausdrücklich für diese Maßnahme ausgestellt wurde. Das Weiterbildungsgeld (ab Juli 2026: 200 €/Monat) wird monatlich ausgezahlt.
Ich bin selbstständig — kann ich AVGS oder BGS trotzdem bekommen? ⌄
Das hängt von deiner konkreten Situation ab. Als Selbstständige/r mit geringem Einkommen und Anspruch auf Bürgergeld kannst du grundsätzlich AVGS und BGS beantragen — vorausgesetzt, du bist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet.
Reine Selbstständige ohne Bürgergeld-Bezug haben keinen automatischen Anspruch, können aber im Einzelfall gefördert werden. Das QCG ist für Selbstständige in der Regel nicht zugänglich (gilt nur für Beschäftigte in Betrieben).
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbricht? ⌄
Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann Konsequenzen haben. Bei BGS-geförderten Weiterbildungen gilt:
- Das Weiterbildungsgeld entfällt ab dem Monat nach dem Abbruch
- Es können Sperrzeiten beim ALG I drohen (bis zu 12 Wochen)
- Bei Bürgergeld kann eine Leistungsminderung folgen
Bei einem wichtigen Grund (Krankheit, Wegfall des Trägers, familiäre Notsituation) gibt es keine Konsequenzen. Informiere deinen Arbeitsvermittler sofort und halte alles schriftlich fest.
Wie bekomme ich den QCG als Arbeitnehmer — was muss ich aktiv tun? ⌄
Das QCG wird immer gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt. Als Arbeitnehmer gibt es drei Schritte:
- Schritt 1: Spreche deinen Arbeitgeber aktiv an — viele Unternehmen wissen nicht, dass sie QCG beantragen können.
- Schritt 2: Beide Seiten stellen gemeinsam einen Antrag bei der Agentur für Arbeit (Formular KSW 1).
- Schritt 3: Du beantragst gleichzeitig das Weiterbildungsgeld — 150 € (ab Juli 2026: 200 €) monatlich zusätzlich zu deinem Gehalt.
Der Zuschuss des Arbeitgebers richtet sich nach Betriebsgröße: Kleine Betriebe (unter 10 Mitarbeiter) erhalten bis zu 100%, mittlere bis zu 50%, große bis zu 25% der Lohnkosten während der Weiterbildung.
Ändern sich die Förderleistungen wirklich ab Juli 2026 — oder ist das noch unsicher? ⌄
Stand April 2026 ist der Gesetzentwurf zur Grundsicherungsreform (Ablösung des Bürgergelds) im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Folgende Punkte gelten als weitgehend gesichert:
- Erhöhung des Weiterbildungsgelds auf 200 €/Monat
- Digitales Förder-Konto (jobcenter-digital.de)
- Rechtsanspruch auf AVGS nach 4 Wochen Arbeitslosigkeit
Weniger sicher sind die konkreten Leistungsminderungsregeln bei Ablehnung von Förderangeboten. Prüfe den aktuellen Stand immer auf bundesagentur.de oder frage direkt bei deiner Arbeitsvermittlung nach.
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➤ Jetzt AVGS Beratung anfragenQuellen & weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt AVGS (§ 45 SGB III) — bundesagentur.de
- Bundesministerium für Arbeit: Weiterbildungsgesetz 2024 — bmas.de
- KURSNET-Datenbank: Zertifizierte AZAV-Träger — kursnet.de
- Gesetzentwurf Grundsicherungsreform 2026 (Stand März 2026) — bundesregierung.de
- SGB III §§ 45, 81, 82 (Förderinstrumente), SGB II § 16g (Weiterbildungsgeld)