AVGS-Glossar: Alle Begriffe einfach erklärt
Von AZAV bis Vermittlungsgutschein — hier findest du alle wichtigen Fachbegriffe rund um den AVGS verständlich erklärt.
A
Aktivierungsgutschein
Ein anderer Name für den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ist für den Teilnehmer kostenlos.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Das zentrale Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für individuelle Coaching- und Vermittlungsmaßnahmen. Es gibt drei Varianten: MAT (Maßnahme bei einem Träger), MPAV (Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler) und MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber). Der AVGS ist eine Ermessensleistung — es besteht kein Rechtsanspruch. Mehr erfahren →
AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Die gesetzliche Grundlage für die Qualitätssicherung von Bildungsträgern und Maßnahmen in der Arbeitsförderung. Nur AZAV-zertifizierte Träger dürfen AVGS-Maßnahmen durchführen. Die Zertifizierung wird von fachkundigen Stellen wie CERTQUA, TÜV oder DEKRA vergeben. Mehr erfahren →
Agentur für Arbeit
Die lokale Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zuständig für die Vermittlung von Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III (ALG I). Hier wird der AVGS beantragt. Nicht zu verwechseln mit dem Jobcenter (SGB II / Bürgergeld).
B
Bewerbungscoaching
Ein Coaching das sich auf die Optimierung von Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben), Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Entwicklung einer Bewerbungsstrategie konzentriert. Eine der häufigsten AVGS-Maßnahmen. Mehr erfahren →
Bildungsgutschein
Nicht zu verwechseln mit dem AVGS! Der Bildungsgutschein finanziert berufliche Weiterbildungen und Umschulungen (z.B. IT-Bootcamps, Meisterkurse), während der AVGS Coaching und Vermittlungsleistungen fördert. Beide können nacheinander genutzt werden. Unterschiede erfahren →
Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Empfänger von Bürgergeld können den AVGS beim zuständigen Jobcenter beantragen. Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Mehr erfahren →
E
Eingliederungsvereinbarung (EV)
Ein Vertrag zwischen dem Arbeitsuchenden und der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter. Darin werden die Pflichten beider Seiten festgelegt: Was muss der Arbeitsuchende tun (Bewerbungen, Maßnahmen), was bietet die Behörde (Förderung, Gutscheine). Der AVGS wird häufig in der EV vereinbart.
Ermessensleistung
Eine Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der AVGS ist eine Ermessensleistung — die Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter. Das heißt nicht, dass er willkürlich abgelehnt werden darf: Die Entscheidung muss sachgerecht, verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei sein. Rechte kennen →
G
Gründercoaching / Gründungscoaching
Ein AVGS-Coaching das auf die Vorbereitung einer Selbstständigkeit ausgerichtet ist. Inhalte: Geschäftsidee prüfen, Businessplan erstellen, Finanzierungsplanung, Antrag auf Gründungszuschuss. Kann bis zu 60 Stunden umfassen. Mehr erfahren →
Gründungszuschuss
Eine finanzielle Förderung für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen. Besteht aus dem bisherigen ALG I + 300€ monatlich für 6 Monate (Phase 1) und optional 300€/Monat für weitere 9 Monate (Phase 2). Voraussetzung: tragfähige Geschäftsidee, oft nachgewiesen durch ein AVGS-Gründercoaching.
K
KURSNET
Die offizielle Datenbank der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsangebote. Hier sind alle zugelassenen AVGS-Maßnahmen gelistet. Seit 2024 heißt das Portal „mein NOW“ (Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung).
M
MAT (Maßnahme bei einem Träger)
Die häufigste AVGS-Variante. Der Arbeitsuchende nimmt an einer Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger teil — zum Beispiel Bewerbungscoaching, Karriereberatung oder Gründercoaching. Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit. Alle Varianten vergleichen →
MPAV (Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler)
Der AVGS-MPAV (umgangssprachlich: Vermittlungsgutschein) finanziert einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser erhält eine Prämie wenn er den Arbeitsuchenden erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Mehr erfahren →
MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
Die seltenste AVGS-Variante. Ermöglicht eine Probebeschäftigung oder ein Praktikum direkt bei einem Arbeitgeber. Ziel: Der Arbeitsuchende kann sich im Betrieb beweisen, der Arbeitgeber lernt den Kandidaten kennen. Dauer: bis zu 6 Wochen.
Maßnahmeträger
Ein Bildungsunternehmen das AVGS-Maßnahmen durchführt. Muss nach AZAV zertifiziert sein. Beispiele: Coaching-Institute, Bildungswerke, private Träger. Träger finden →
S
SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch)
Das Gesetz das die Arbeitsförderung regelt. Der AVGS ist in § 45 SGB III verankert. Gilt für Empfänger von ALG I und alle bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Arbeitsuchenden.
Sachbearbeiter / Fallmanager / Vermittlungsfachkraft
Die Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Entscheidet über die Bewilligung des AVGS. Tipp: Ein gutes Verhältnis zum Sachbearbeiter und eine fundierte Argumentation erhöhen die Chancen auf den Gutschein erheblich.
V
Vermittlungsgutschein
Umgangssprachlich für den AVGS-MPAV. Berechtigt zur Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers. Der Vermittler erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Prämie von bis zu 2.500€ (nach 6 Wochen Beschäftigung: 1.250€, nach 6 Monaten: weitere 1.250€).
W
Widerspruch
Wenn der AVGS abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte sachlich begründet sein. Die Erfolgsquote liegt bei über 50%. Widerspruch-Vorlage →